Österreich: Störung bei Sicherheitseinrichtung der Registrierkasse

Bei Finanzen / Registrierkasse steht bei manchen Einträgen ein Rufzeichen, welches so erklärt wird: „Wenn beim Kommentar dieses Zeichen steht, dann ist die Sicherheitseinrichtung ausgefallen (Zertifikatstelle: A-Trust). Es ist grundsätzlich kein Problem wenn die Sicherheitseinrichtung kurzfristig ausfällt, gesetzlich ist ein Ausfall von bis zu 48 Stunden ohne Meldung an FinanzOnline erlaubt“ Sollte das Rufzeichen nicht verschwinden, wenn Ausfall zu Ende ist?
Um eine Rechnung ausstellen zu können, muss Zimmersoftware die Sicherheitseinrichtung eines externen Dienstleisters kontaktieren. Sollte die Sicherheitseinrichtung kurzfristig ausgefallen sein, darf der Beleg auch ohne Signatur des externen Dienstleisters ausgestellt werden, im Gesetz ist eine maximale Ausfallzeit von 48 Stunden erlaubt.

Weil die Rechnung ja schon ausgestellt und der QR-Code auf der Rechnung nicht mehr verändert werden kann, bleibt das Rufzeichen bei diesen Belegen auch bestehen.

Weil die Verkettung der Belege ja auch ohne Signatur erfolgt, kann das Finanzamt die Gültigkeit der Belegkette auch in diesem Fall überprüfen.