Österreich: Tatsächliche Abreise bei Gästemeldung

Muss man die tatsächliche Abreise bei Gästemeldung immer manuell eintragen?
Hinweis: Die Gästemeldung ist für jede Gemeinde unterschiedlich geregelt, hier wird nur der häufigste Fall beschrieben!

Bei der Gästemeldung bleibt das Feld „tatsächliche Abreise“ frei, weil es zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt ist.

Wenn der Gast normal abreist, ist für die meisten Gemeinden keine weitere Meldung erforderlich und die geplante Abreise wird für die Gästemeldung herangezogen.

Wenn der Gast den Aufenthalt verkürzt oder verlängert, ist eine Abmeldung erforderlich, bei der auch die tatsächliche Abreise ausgefüllt sein muss.

Manche Gemeinden verlangen für alle Buchungen eine Abmeldung.